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Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2026

Rücktrittsrecht bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren

Die Zaunelemente (Zaunplatten und Betonsteher) und die Metalltore werden nach Bestätigung der Bestellung gefertigt – nach Modell, Farbe, Höhe und Länge Ihrer Wahl, bei Toren nach den Maßen Ihrer Einfahrt. Sie sind „nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren“ im Sinne von Art. 2 Z 4 der Richtlinie 2011/83/EU (in Österreich umgesetzt durch das FAGG): Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Entscheidung durch den Verbraucher maßgeblich ist.

Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht das 14-tägige Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) bei Fernabsatzverträgen (§ 11 FAGG) nicht für Verträge über „Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind“ (Umsetzung von Art. 16 lit. c der Richtlinie 2011/83/EU). Daher kann die Bestellung nach Bestätigung des Angebots und Beginn der Produktion nicht mehr storniert werden, und die gefertigten und gelieferten Elemente sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Die Bestellung über die Website ist eine Anfrage: Sie schulden nichts, bis Sie den Vertrag unterschreiben. Den Vertrag erhalten Sie, sobald Sie alle Angebote haben – für die Elemente und den Transport und, falls gewünscht, für die Montage (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen, Punkt 2).

Reklamationen

Wenn die gelieferten Elemente einen Mangel aufweisen oder nicht der Bestellung entsprechen, schreiben Sie uns an office@konkretline.ro oder rufen Sie +40 723 613 599 an – möglichst bald nach der Lieferung, mit der Bestellnummer und Fotos. Bitte prüfen Sie die Elemente beim Abladen und melden Sie sichtbare Schäden sofort.

Reklamationen werden im Rahmen der 15-jährigen Garantie (mit Garantiekarte und Konformitätszertifikat) und der gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit der Waren bearbeitet. Bei einer berechtigten Reklamation wird das Element auf unsere Kosten ersetzt oder repariert. Die Garantie gilt, sofern der Zaun nicht mit ungeeigneten Materialien behandelt wird – zum Beispiel mit Ölen oder mit Zement in den Fugen zwischen den Platten.

Verbraucherrechte

Diese Regelung schränkt Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher, insbesondere nach dem FAGG, nicht ein. Im Streitfall können Sie sich kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at) oder an die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) wenden. Die Bestell- und Zahlungsbedingungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen zur Lieferung auf der Seite Lieferung.

Rufen Sie an: +40 723 613 599

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